Hinweisgeberschutzsystem der Technischen Universität Nürnberg

Der gesetzliche Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.

Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die Sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bemerkt haben, sofern diese im Hinweisgeberschutzgesetz genannt werden.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die von einem Hinweis betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Meldestellen

Sie befinden sich derzeit auf der Meldeplattform der internen Meldestelle.

Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung. Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Vorfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen kann.

Mündliche Meldungen und persönliche Zusammenkunft

Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audioaufnahme im Rahmen der Meldung abgeben oder im Rahmen der Meldung um eine persönliche Zusammenkunft, eine Videokonferenz oder um ein persönliches Telefonat bitten.

Anmelden

Sie haben bereits einen Hinweis eingereicht? Hier können Sie sich einloggen.

Die Kennung wurde vom System vorgegeben und besteht aus 16 Zahlen.
Das Passwort haben Sie frei gewählt.

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